Rechtsextremismusprävention
Muster erkennen, bevor sie Mehrheiten werden. Radikalisierungsdynamiken verstehen, Betroffene stärken und Handlungswissen für die Praxis bereitstellen.
Politikwissenschaft · Analyse · Beratung
Kassel, DE — 2026
Kar + Klartext
Ein Portfolio mit Haltung.
Und zeige Haltung,
wo es darauf ankommt.
Ich bin Serdar Kar. In meinem Studium der Politikwissenschaft (B.A.) an der Universität Kassel konzentriere ich mich auf vergleichende Demokratieforschung, Extremismusforschung und politische Soziologie. Meinen Abschluss erreiche ich voraussichtlich 2026.
Mich treibt die Frage um, wie offene Gesellschaften unter Druck handlungsfähig bleiben — und wie man Menschen erreicht, bevor antidemokratische Angebote es tun. Theorie ist mir wichtig, aber sie muss in der Praxis ankommen: in Beratung, Bildung und im Gespräch vor Ort.
Genau deshalb suche ich die Arbeit in zivilgesellschaftlichen Organisationen, in der Demokratieförderung und in mobilen Beratungsteams: dort, wo Analyse zu konkretem Handeln wird.

Wo ich arbeite, wo ich forsche, worüber ich schreibe — und wofür ich ansprechbar bin.
Muster erkennen, bevor sie Mehrheiten werden. Radikalisierungsdynamiken verstehen, Betroffene stärken und Handlungswissen für die Praxis bereitstellen.
Beteiligung ermöglichen, Institutionen erklären, Vertrauen aufbauen. Demokratie ist kein Zustand, sondern eine Praxis, die gepflegt werden will.
Komplexe Lagen so vermitteln, dass sie im Alltag tragen. Formate, die nicht belehren, sondern befähigen — vom Workshop bis zur Online-Erklärung.
Sprache ernst nehmen. Wie sich das Sagbare verschiebt, zeigt sich zuerst im Wort — und lässt sich messen, einordnen und kontern.
Längere Analysen,
die einordnen, was
Schlagzeilen nur anreißen.
Die Instrumentalisierung von Kriminalstatistiken durch die extreme Rechte im digitalen Raum
Das 100-Tage-Programm der AfD Sachsen-Anhalt im Realitätscheck
Warum die Republik gerade den Boden verliert
In Beratung, Bildung und im Gespräch vor Ort. Dort, wo Analyse zu konkretem Handeln wird.

seit 11/2022
VON ÜBERMORGEN GmbH, Kassel — Digital- & Kommunikationsagentur
2025
Universität Kassel
seit 10/2022
Universität Kassel · Abschluss vsl. 2026
Sie suchen Verstärkung für Demokratieförderung, Präventionsarbeit oder politische Bildung — in einem mobilen Beratungsteam, einer NGO oder einem Bildungsträger? Schreiben Sie mir. Ich freue mich auf das Gespräch.
SERDIMONIUM@Die Instrumentalisierung von Kriminalstatistiken durch die extreme Rechte im digitalen Raum
Vor dem Hintergrund einer zunehmend visuell geprägten politischen Kommunikation begegnet den Nutzer*innen sozialer Netzwerke in regelmäßiger Wiederkehr ein bestimmter Grafiktypus: „Vergewaltigungsstatistiken in Europa: 2000 vs. 2023". Vier Länderflaggen, zwei Spalten, große Ziffern. Für Deutschland behauptet die Darstellung einen Anstieg von 8.133 auf 39.029 Fälle, ergänzt um einen in Miniaturschrift gehaltenen Quellenhinweis auf „offizielle Kriminalstatistiken". Die Botschaft soll ohne argumentative Vermittlung wirken. Ebendarin liegt ihr eigentliches Kalkül.
Denn die Grafik ist unzutreffend. Und sie ist es keineswegs versehentlich.
Die deutsche Zahl lässt sich innerhalb weniger Minuten überprüfen. Das Bundeskriminalamt erfasste in der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023 insgesamt 12.186 Fälle von „Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall" gemäß §§ 177, 178 StGB. Die kursierende Grafik hat diesen realen Wert somit mehr als verdreifacht. Woher die Zahl von 39.029 stammt, bleibt offen: Sie korrespondiert mit keiner amtlich ausgewiesenen Kennzahl zur Vergewaltigung.
Doch selbst bei korrekten Ziffern wäre der Vergleich manifest irreführend. Zwischen 2000 und 2023 haben sich in mehreren Staaten sowohl die gesetzlichen Tatbestände als auch die Erfassungsregeln tiefgreifend verändert. In Deutschland trat 2016 die Reform des Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein" in Kraft, die den Tatbestand erheblich erweiterte, sodass zahlreiche zuvor nicht erfasste Handlungen seither statistisch zu Buche schlagen. Das Bundeskriminalamt konstatiert selbst, dass die Zahlen vor und nach dieser Reform kaum vergleichbar sind. In England und Wales veränderten der Sexual Offences Act 2003 sowie die Umstellung auf eine opferbezogene Zählweise 2016 die Erfassungsgrundlage, weshalb die britische Statistikbehörde ONS den Anstieg der vergangenen Jahre maßgeblich mit verbesserter polizeilicher Dokumentation und einer gewachsenen Anzeigebereitschaft der Betroffenen erklärt. In Frankreich schließlich gilt der Zuwachs an Anzeigen weithin als Nachwirkung der MeToo-Bewegung.
Ein Anstieg der erfassten Fälle bezeichnet demnach zu wesentlichen Teilen einen Anstieg des Sichtbaren: mehr Anzeigen, weiter gefasste Definitionen, präzisere Erfassung. Ob und in welchem Umfang die tatsächliche Zahl der Taten gestiegen ist, lässt sich aus dieser Kurve gerade nicht ableiten. Wer rohe Fallzahlen ohne diese methodischen Kontextualisierungen nebeneinanderstellt, suggeriert eine reale Eskalation der Gewalt. An diesem Punkt kippt die Statistik in Propaganda.
Derartige Grafiken folgen einem wiederkehrenden und daher erkennbaren Muster, dessen Kenntnis die entscheidende Voraussetzung der Abwehr bildet. Zunächst werden nicht vergleichbare Zeitpunkte gegenübergestellt, zwischen denen sich die Definition des Gezählten verschoben hat, sodass der Sprung auf dem Papier und nicht in der sozialen Wirklichkeit entsteht. Sodann werden Zahlen entweder schlicht erfunden oder falsch etikettiert, wofür die Ziffer 39.029 das offenkundigste Beispiel liefert. Hinzu tritt die systematische Tilgung jedes Kontexts: Weder Bevölkerungsentwicklung noch Anzeigequote, weder Gesetzesänderung noch methodische Fußnote finden Erwähnung, sondern allein die nackte, alarmierende Ziffer. Ergänzend wird durch professionelles Layout und einen vagen Quellenverweis in Kleinstschrift der Anschein amtlicher Seriosität simuliert. Die Deutung schließlich bleibt dem Publikum überlassen: Die Grafik benennt die Beschuldigten nicht ausdrücklich, weil der Kontext ihrer Verbreitung die Schlussfolgerung „die Ausländer" ohnehin unmissverständlich mitliefert.
Hierin offenbart sich die eigentliche Funktion. Die Zahl fungiert lediglich als Zünder. Die eigentliche Ladung ist eine Erzählung.
Solche Grafiken treten selten isoliert auf. Vielmehr sind sie in ein Narrativ eingebettet, das im Denken der extremen Rechten seit Jahren eine zentrale Stellung einnimmt: die Vorstellung eines „großen Austauschs" oder einer sogenannten „Umvolkung", derzufolge eine als muslimisch und nichtweiß imaginierte Bevölkerung die vermeintlich einheimische verdränge. Sexualisierte Gewalt erfüllt in dieser Konstruktion eine Schlüsselfunktion, weil sie sich in besonderem Maße emotionalisieren lässt. Der „fremde Mann" wird dabei zur Bedrohung „unserer Frauen" stilisiert.
Dieses Deutungsmuster ist keineswegs neu, sondern rekurriert auf eines der ältesten und wirkmächtigsten rassistischen Klischees überhaupt: die Figur des angeblich hypersexuellen, gefährlichen „Anderen", vor dem die „eigenen" Frauen zu schützen seien. Historisch diente es der Legitimation von Lynchjustiz, kolonialer Gewalt und rassistischer Gesetzgebung.
Im deutschen Kontext verfügt es über eine unmittelbare und historisch dokumentierte Vorgeschichte im Nationalsozialismus. Das Hetzblatt „Der Stürmer" Julius Streichers bediente systematisch die Figur des jüdischen Mannes als sexuellen Schänder „deutscher" Frauen. Der propagandistische Kampfbegriff der „Rassenschande" verband rassistische Ideologie mit sexueller Bedrohungsfantasie und bereitete den ideologischen Nährboden für die Nürnberger Gesetze sowie die nachfolgende Verfolgung. Die argumentative Struktur der heutigen Grafiken ist damit identisch: Eine ethnische oder religiöse Gruppe wird kollektiv zur sexuellen Gefahr erklärt, um sie in ihrer Gesamtheit als Feind zu markieren. Modernisiert hat sich der Wortschatz, nicht das Muster.
Damit ist freilich nicht behauptet, jede Person, die eine solche Grafik teilt, sei überzeugte Nationalsozialistin. Zahlreiche Nutzer*innen verbreiten sie aus Empörung, ohne die Herkunft des Musters zu durchschauen. Ebendarauf zielt die Strategie jedoch ab: Das Narrativ soll aus der extremen Rechten in die gesellschaftliche Mitte diffundieren, getragen von Menschen, die zu „Fakten" weiterzureichen glauben. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt diese Normalisierung als Kern rechtsextremer Social-Media-Strategie, insofern vermeintlich seriös wirkende Inhalte gezielt Angst und Hass gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchteten verbreiten, während die Verbrechen des Nationalsozialismus zugleich verharmlost oder umgedeutet werden.
Plattformen wie X, TikTok und Instagram sind für dieses Vorgehen strukturell prädestiniert. Sie prämieren, was starke affektive Reaktionen auslöst, und kaum etwas leistet dies zuverlässiger als eine große, erschreckende Zahl zu einem angstbesetzten Gegenstand. Ein nüchterner Faktencheck mit Gesetzeshistorie und Anzeigequoten besitzt gegen ein Balkendiagramm mit dem Wort „Vergewaltigung" algorithmisch kaum eine Chance. Die Fälschung ist kurz, laut und teilbar; die Richtigstellung dagegen lang, komplex und wenig anschlussfähig.
Hinzu tritt die organisierte Verstärkung. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 identifizierte das Institute for Strategic Dialogue eine groß angelegte Desinformationskampagne mit über 6.000 Bots und gefälschten Accounts, die gezielt Falschinformationen unter anderem zu Migration und Sicherheit streute und, wie die Bundeszentrale für politische Bildung berichtet, teils von russischen Akteur*innen gesteuert wurde. Derartige Netzwerke fluten Kommentarspalten, erzeugen den Anschein einer Mehrheitsmeinung und verdrängen die Gegenrede. HateAid und das Bundeskriminalamt verweisen darüber hinaus auf die wachsende Bedeutung KI-generierter Inhalte und Deepfakes, welche die Grenze zwischen Authentischem und Fabriziertem zusätzlich verwischen. Das Resultat ist eine Öffentlichkeit, in der eine erfundene Zahl millionenfach rezipiert wird, ehe sie irgendjemand überprüft.
Gegen dieses Muster existiert kein Patentrezept, wohl aber ein Repertoire wirksamer Ansätze. An erster Stelle steht die Korrektur der konkreten Zahl: Der Hinweis, dass das Bundeskriminalamt für 2023 in Deutschland 12.186 und nicht 39.029 Fälle auswies, entwaffnet die Fälschung nachhaltiger als jede Empörung. Wesentlicher noch ist die Benennung des zugrunde liegenden Musters, denn wer offenlegt, wie manipuliert wird, mittels nicht vergleichbarer Jahre, getilgten Kontexts und erfundener Ziffern, macht die nächste Grafik gleich mit unschädlich. Die Medienforschung fasst diesen Ansatz unter dem Begriff des „Prebunking": die Immunisierung der Rezipient*innen gegen typische Manipulationsstrategien, bevor sie ihnen begegnen. Hinzu tritt die konsequente Sichtbarmachung der Quelle, zumal die amtlichen Kriminalstatistiken des Bundeskriminalamts, der ONS und des französischen SSMSI öffentlich zugänglich sind und ein vager Miniatur-Quellenverweis das Gegenteil von Transparenz darstellt. Schließlich gilt es, die eigentliche Absicht zu adressieren: Der Schutz von Frauen vor Gewalt bildet nachweislich nicht den Zweck dieser Grafiken, wie sich bereits daran zeigt, dass dieselben Kreise reale Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt, Frauenhäuser oder die Istanbul-Konvention regelmäßig bekämpfen. Es geht um Rassismus mit statistischer Fassade.
Die „Vergewaltigungsstatistik", die durch die Timelines zirkuliert, erweist sich als exemplarisches Lehrstück. Ein realer Wert von 12.186 wird zu einer erfundenen Ziffer von 39.029 aufgebläht, jeder Kontext getilgt und ein seriöses Layout darübergelegt, sodass ein Instrument entsteht, das eine uralte rassistische Erzählung transportiert, deren deutsche Ausprägung unmittelbar in die Propaganda des Nationalsozialismus zurückreicht. Wer aus 12.000 die Zahl 39.000 macht, unterliegt keinem Irrtum, sondern rechnet vor, was er ohnehin zu behaupten beabsichtigte. Die angemessene Antwort darauf besteht folglich nicht in lauterer Empörung, sondern in der ruhigen, überprüfbaren Zahl und in der Aufklärung darüber, weshalb jemand sie fälschen musste.
Das 100-Tage-Programm der AfD Sachsen-Anhalt im Realitätscheck
Auf ihrem Landesparteitag in Magdeburg hat die AfD Sachsen-Anhalt ein Programm mit zehn Punkten vorgestellt, die sie in den ersten 100 Tagen einer möglichen Regierungsübernahme umsetzen will. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund verspricht damit einen schnellen und tiefgreifenden Kurswechsel: Rundfunkstaatsverträge kündigen, „Abschieben ab Minute eins", flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber*innen, Sonderklassen für Geflüchtetenkinder, Deutschlandflaggen statt Regenbogenflaggen. Die Umfragen sehen die als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei derzeit bei rund 40 Prozent, deutlich vor der CDU. Vor diesem Hintergrund lohnt ein genauer Blick auf die Frage: Was davon könnte eine AfD-Regierung tatsächlich umsetzen, und was ist vor allem Stimmungsmache?
Die Antwort fällt ernüchternd aus. Ein erheblicher Teil des Programms ist keineswegs ein realistischer Regierungsplan, sondern vielmehr eine Sammlung von Ankündigungen, deren Scheitern absehbar ist. Genau darin liegt jedoch ihre Funktion: Die Partei verspricht maximale Härte, und wenn Gerichte, Bundesrecht oder schlicht die Realität die Umsetzung verhindern, lässt sich das anschließend als Beweis dafür verkaufen, dass „die anderen" den Wandel blockieren. Dieses Muster zieht sich durch fast alle zehn Punkte.
Das prominenteste Beispiel ist die angekündigte Kündigung der Rundfunkstaatsverträge. Bei vielen Wähler*innen kommt diese Botschaft so an: Wer AfD wählt, zahlt bald keinen Rundfunkbeitrag mehr. Genau das stimmt aber nicht.
Zwar kann eine Landesregierung die Staatsverträge tatsächlich kündigen. Die Kündigung würde jedoch erst nach etwa zwei Jahren wirksam. Vor allem aber ändert sie nichts an der verfassungsrechtlichen Ausgangslage: Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass die Länder verpflichtet sind, einen funktionsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten und ihn bedarfsgerecht zu finanzieren. Sachsen-Anhalt könnte also aus dem gemeinsamen System aussteigen, müsste dann aber ein eigenes Landesrundfunkgesetz erlassen und darin eine eigene, landesspezifische Finanzierung regeln. Das Ergebnis wäre kein Ende des Beitrags, sondern eine Art sachsen-anhaltischer Rundfunkbeitrag für ein deutlich kleineres, teureres Angebot. Der versprochene Effekt, nämlich das Ende der „Zwangsgebühr", tritt gerade nicht ein. Was bleibt, ist die Pose des Ausstiegs.
Ähnlich verhält es sich mit dem migrationspolitischen Kernversprechen. Asyl- und Aufenthaltsrecht sind ganz überwiegend Bundes- und EU-Recht. Ein Bundesland vollzieht diese Regeln, es macht sie nicht. Eine rechtliche Analyse der Migrationsrechtler Lukas Bornschein und Mark Niklas Cuno (Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, veröffentlicht im Verfassungsblog) kommt zu einem eindeutigen Befund: Von 56 migrationspolitischen Forderungen im AfD-Programm sind 21 ausschließlich auf Bundes- oder Europaebene umsetzbar, darunter zentrale Punkte wie die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl oder des subsidiären Schutzstatus. Von den verbleibenden Forderungen auf Landesebene bewerten die Autoren die Mehrzahl als rechtlich unzulässig. Ihr Fazit im Interview mit der taz ist unmissverständlich: Die AfD gebe Handlungsoptionen vor, die sie gar nicht habe, und täusche damit die Wähler*innen.
Auch die Ankündigung, Sachsen-Anhalt werde schlicht keine Geflüchteten mehr aufnehmen, läuft ins Leere. Die Verteilung von Asylsuchenden auf die Länder erfolgt nach bundesrechtlichen Vorgaben. Ein Land kann sich dem nicht einseitig entziehen. Möglich sind auf Landesebene lediglich Verschärfungen im Vollzug, etwa mehr Abschiebehaftplätze. Das ist real, aber es ist weit entfernt von der versprochenen „Remigrationsoffensive".
Besonders aufschlussreich ist die Forderung nach einer „flächendeckenden Arbeitspflicht für Asylbewerber". Sie klingt nach radikalem Neuanfang. Tatsächlich existiert die Rechtsgrundlage seit 1993: Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes erlaubt es schon heute, Leistungsberechtigte zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten zu verpflichten, vergütet mit 80 Cent pro Stunde. Mehrere Landkreise, etwa in Thüringen, praktizieren das bereits.
Die Grenzen dieser Regelung setzt allerdings nicht der politische Wille, sondern das Recht selbst. Die Tätigkeiten müssen gemeinnützig und zusätzlich sein, sie dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängen. Erwerbstätige, Kranke, Schwangere und Menschen mit Betreuungspflichten sind ausgenommen. Leistungskürzungen bei Verweigerung sind nur in engen Grenzen zulässig, denn das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass das Existenzminimum nicht aus migrationspolitischen Gründen unterschritten werden darf. Hinzu kommt die praktische Erfahrung der Kommunen: Geeignete, wirklich zusätzliche Tätigkeiten zu finden und zu verwalten, ist aufwendig, weshalb das Instrument bundesweit kaum genutzt wird. Eine „flächendeckende" Arbeitspflicht scheitert also weniger an fehlender Härte als an Verwaltungsrealität und Verfassung. Neu ist an dem Vorschlag nichts außer der Lautstärke.
Bei mindestens einem Punkt ist die Rechtslage noch klarer. Dauerhafte Sonderklassen für Kinder von Asylbewerber*innen, die diesen laut Programm vermitteln sollen, dass ihr Aufenthalt „nur ein vorübergehender" sei, verstoßen gegen geltendes Recht. Vorübergehende Vorbereitungs- oder Sprachklassen sind gängige Praxis. Eine dauerhafte Trennung nach Herkunft oder Aufenthaltsstatus wäre dagegen verfassungswidrig und zudem menschenrechtswidrig: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schulische Segregation in mehreren Urteilen verworfen, und ein Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt für Deutschland zum selben Ergebnis. Die AfD kündigt hier also nicht eine umstrittene, sondern eine erkennbar unzulässige Maßnahme an. Dass sie es dennoch tut, verdeutlicht den eigentlichen Zweck: Es geht um das Signal der Ausgrenzung, nicht um Schulpolitik.
Zur Ehrlichkeit gehört auch: Einige Punkte des Programms sind umsetzbar. Eine Landesregierung kann Landesmittel für Demokratieprojekte und parteinahe Stiftungen kürzen, sie kann Ministerien zusammenlegen, Flaggenerlasse für Schulen ändern, eine Kampagne unter dem Hashtag #deutschdenken finanzieren und einen Corona-Untersuchungsausschuss anstoßen, wobei Letzterer ohnehin ein Recht des Landtags ist und keiner Regierungsmehrheit bedarf. Bezeichnend ist jedoch, was diese realisierbaren Punkte gemeinsam haben: Keiner von ihnen löst ein konkretes Problem des Landes. Weder die demografische Entwicklung noch die wirtschaftliche Lage Sachsen-Anhalts, wie unter anderem das ZDF anmerkt, spielen im Programm eine nennenswerte Rolle. Umsetzbar ist vor allem das Symbolische und das Destruktive: Flaggen, Kampagnen, Mittelstreichungen für die Zivilgesellschaft.
Das 100-Tage-Programm folgt damit einer erkennbaren Doppelstrategie. Einerseits werden Maßnahmen versprochen, deren Scheitern an Bundesrecht, Verfassung oder Gerichten von vornherein feststeht. Dieses Scheitern ist kein Betriebsunfall, sondern eingeplant: Es liefert die Erzählung, das „System" verhindere den Volkswillen. Andererseits enthält das Programm jene Punkte, die sofort wirken, weil sie niemanden schützen müssen, sondern nur etwas wegnehmen: Geld für Demokratiearbeit, Sichtbarkeit für Minderheiten, Vertrauen für Zugewanderte. Schon jetzt, noch vor der Wahl, berichten Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt von Familien, die das Land verlassen.
Kritisch bleibt daher festzuhalten: Die Gefahr des Programms liegt nicht darin, dass es umgesetzt wird, wie es dasteht. Sie liegt darin, dass seine bloße Ankündigung bereits Wirkung entfaltet und dass eine Regierung, wie die Autoren der Verfassungsblog-Analyse warnen, rechtswidrige Vorhaben durchaus zeitweise vollziehen kann, bis Gerichte sie stoppen. Wer das Programm liest, sollte deshalb beide Fragen stellen: Was davon ist rechtlich haltbar? Und was richtet es an, lange bevor irgendein Gericht darüber entscheidet?
Quellen: ZDFheute, Tagesspiegel, Handelsblatt, t-online (Berichte vom AfD-Landesparteitag Magdeburg, Juli 2026); Bornschein/Cuno, Verfassungsblog: „Verabschiedungskultur jenseits des Rechts" (April 2026) sowie taz-Interview; Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu Sonderklassen; § 5 AsylbLG; BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 zum Existenzminimum; GEW Sachsen-Anhalt, Rechtliche Umsetzbarkeitsanalyse des AfD-Regierungsprogramms.
Acht Stunden verhandelten die Spitzen von Union und SPD im Kanzleramt, um 22:30 Uhr stand das Ergebnis, am Morgen danach präsentierte Friedrich Merz es im Garten des Kanzleramts als „guten Tag für Deutschland". 34 Maßnahmen, ein „Reformpaket für Wachstum und soziale Sicherheit", das Land solle „wieder flott" werden. Wer sich die Beschlüsse im Detail ansieht, erkennt allerdings vor allem eines: eine Koalition, die nach dem geplatzten Anlauf in der Villa Borsig und sinkenden Umfragewerten dringend ein Erfolgsbild brauchte – und sich dieses Bild notfalls aus Symbolen zusammensetzt.
Beginnen wir beim vermeintlichen Gerechtigkeitssignal: der „gesplitteten Reichensteuer". Künftig sollen 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten und 47 Prozent ab 280.000 Euro. Zur Einordnung: Der bisherige Höchstsatz von 45 Prozent greift ab rund 278.000 Euro. Die große Umverteilungsgeste besteht also darin, die bestehende Schwelle geringfügig abzusenken und obendrauf zwei Prozentpunkte für ein sehr schmales Einkommenssegment zu setzen. Die von der SPD geforderte höhere Erbschaftsteuer? Vom Tisch. Ein echter höherer Spitzensteuersatz? Von der Union blockiert. Was bleibt, ist eine Steuer, die sich „Reichensteuer" nennen darf, ohne dass Vermögende sie ernsthaft spüren dürften. Man könnte es Etikettenpolitik nennen: Der Aufkleber ist rot, der Inhalt ist schwarz.
Bis zu 600 Euro im Jahr für einen Durchschnittshaushalt verspricht der Kanzler durch die Steuerreform. Das klingt gut – bis man auf den Kalender schaut. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag steigen erst zum 1. Januar 2027, die eigentliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen soll gar erst ab 2028 kommen. Eine Regierung, die 2026 unter Druck steht, verspricht also Wohltaten für übermorgen. Und wie das Ganze bezahlt werden soll, konnte Vizekanzler Klingbeil selbst nicht sagen: Die Wirkung der Maßnahmen lasse sich „nicht auf den Euro" beziffern. Übersetzt: Man hat ein Paket beschlossen, dessen Preisschild noch gedruckt wird. Dass ausgerechnet eine Koalition, die sich Haushaltsdisziplin und „Wirtschaftskompetenz" auf die Fahnen schreibt, mit ungeklärten Finanzierungsfragen vor die Presse tritt, ist mehr als eine Fußnote – es ist das Muster.
Konkret und sofort spürbar wird das Paket dagegen an anderer Stelle – nämlich dort, wo es nach unten tritt. Die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, härtere Strafen für „unrichtig" ausgestellte Bescheinigungen: Das ist keine Wachstumspolitik, das ist institutionalisiertes Misstrauen gegenüber Beschäftigten. Wer mit Fieber im Bett liegt, soll sich künftig ins Wartezimmer schleppen, um einen Zettel abzuholen – in einem Gesundheitssystem, in dem Hausarzttermine ohnehin knapp sind und das gerade erst per Sparpaket auf Kante genäht wurde. Ärztinnen und Ärzte werden zu Kontrolleuren umfunktioniert, Praxen mit Bagatellbesuchen geflutet, und wer sich den Gang zur Praxis sparen will, geht eben krank zur Arbeit und steckt die Kollegen an. Präsentismus als Standortpolitik: Es wirkt, als hätte man das Problem hoher Fehlzeiten mit dem Weltbild verwechselt, dass Kranke in Wahrheit Drückeberger sind.
Bemerkenswert ist der Kontrast: Bei Beschäftigten, die sich krankmelden, kennt die Koalition Härte, Kontrolle und Strafverschärfung bis ins Detail. Bei der Frage, wer die Steuerreform bezahlt, herrscht großzügige Unschärfe. Genauigkeit ist offenbar eine Frage der Adressaten.
Der vielleicht bemerkenswerteste Beschluss versteckt sich hinter sperriger Sprache: Per Bundesgesetz soll „die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene" unterbunden werden. Gemeint ist Berlin, wo 2021 eine Mehrheit per Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne gestimmt hat – ein Ergebnis, das der dortige schwarz-rote Senat seit Jahren aussitzt. Nun, da laut Umfragen ein Bündnis denkbar wird, das den Entscheid tatsächlich umsetzen könnte, greift der Bund vorsorglich ein. Merz begründet das damit, im Ausland werde gefragt, ob in Deutschland Enteignungen drohten.
Man kann von Vergesellschaftung halten, was man will – Artikel 15 des Grundgesetzes sieht sie ausdrücklich vor, und ob ein Bundesgesetz die Länder hier einfach übersteuern kann, werden Verfassungsjuristen mit Interesse prüfen. Politisch aber ist die Botschaft eindeutig: Wenn ein demokratischer Volksentscheid das falsche Ergebnis liefert, wird er nicht umgesetzt, sondern per Gesetz beerdigt. Eine Koalition, die sonst gern die Verteidigung der Demokratie beschwört, erklärt hier direkte Demokratie zum Standortrisiko. Wohlgemerkt: nicht, weil Mieterinnen und Mieter es fordern, sondern weil es „in der ganzen Welt" Nachfragen gibt. Die Wohnungskrise selbst – steigende Mieten, stockender Neubau – taucht im Paket als eigenständiges Problem dagegen kaum auf.
Und dann wäre da noch die Maßnahme, die der Kanzler selbst unter den wichtigen Punkten nannte: längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien. Es ist schwer, diesen Beschluss nicht als unfreiwillige Selbstbeschreibung des gesamten Pakets zu lesen. Die Rente wird an eine Kommission delegiert, deren 33 Vorschläge man „eins zu eins" übernimmt – Verantwortung outgesourct, Beschluss abgenickt, Umsetzung bis Ende 2026 versprochen. Die Steuerentlastung kommt nach den ostdeutschen Landtagswahlen. Die Finanzierung kommt irgendwann. Aber die Sonntagsbrötchen, die kommen sofort.
Dieses Paket sollte über das „Schicksal des Regierungsbündnisses" entscheiden, so war im Vorfeld zu lesen. Vielleicht tut es das sogar – nur anders als erhofft. Denn was der Koalitionsausschuss vor allem dokumentiert, ist eine Regierung, die Handlungsfähigkeit simuliert, wo sie Kompromissunfähigkeit verwaltet: Die SPD bekommt eine Reichensteuer, die keine ist. Die Union bekommt Verschärfungen für Kranke und Grundsicherungsbeziehende, die sofort wirken. Und das Land bekommt die Zusage, dass es ab 2028 besser wird. Man muss kein Zyniker sein, um zu ahnen, wer bei diesem Deal den kürzeren gezogen hat. Es hilft aber.
Warum die Republik gerade den Boden verliert
Es gibt Momente in der Politik, in denen man sich fragt, ob das alles wirklich ernst gemeint ist. Deutschland befindet sich gerade in einem solchen Moment.
Die CDU/SPD-Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat in wenigen Monaten ein beachtliches Kunststück vollbracht: Sie hat es geschafft, die AfD erstmals im ZDF-Politbarometer zur stärksten Kraft zu machen, mit 27 Prozent, gar nicht mal so knapp vor der Union. Und das, obwohl die AfD weiterhin von Verbindungen zu Russland, Korruptionsskandalen und Vetternwirtschaft begleitet wird, die ihre Wählerinnen und Wähler schlicht nicht mehr interessieren. Warum? Weil die „Alternative" offenbar nicht mehr darin besteht, eine bessere Partei zu wählen, sondern eine, die wenigstens ehrlich chaotisch ist, anstatt täuschend kompetent zu wirken.
Der sogenannte Tankrabatt, auf dem Papier eine Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als schlecht durchdachtes Instrument. Die Koalition beschloss eine auf zwei Monate befristete Senkung der Steuern auf Diesel und Benzin, doch Kritikerinnen und Kritiker zweifelten von Anfang an an der Wirksamkeit. Zu Recht. Wer kontrolliert, ob die Ersparnis wirklich an der Zapfsäule ankommt, oder ob sie in den Bilanzen der Ölkonzerne versickert? Die Antwort bleibt die Regierung schuldig.
Gleichzeitig wird an allen Ecken und Enden bei jenen gespart, die es am wenigsten abfedern können. Die Regierung prüft Maßnahmen zur Reduzierung des hohen Krankenstands, darunter auch Einschnitte bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Psychotherapie-Honorare wurden gekürzt, Krankenkassenleistungen zurückgefahren, das Hautkrebsscreening steht zur Disposition. Der 1. Mai als Feiertag stand sogar kurzzeitig im Raum, ein symbolisch kaum zu überbietender Griff in die Geschichte der Arbeiterbewegung.
Man muss sich das einmal vorstellen: Wer krank wird, soll weniger bekommen. Wer psychisch leidet, findet immer schwerer Hilfe. Und wer Krebs früh erkennen lassen möchte, soll das bitte selbst finanzieren. Derweil erhöhen Abgeordnete regelmäßig ihre eigenen Diäten, weitgehend ohne öffentliche Debatte, ohne echte Transparenz, ohne den Hauch von Scham. Nebeneinkünfte aus Lobbytätigkeiten und Aktienpakete werden kaum offengelegt, während dieselben Politikerinnen und Politiker den Sozialstaat als angeblich nicht mehr finanzierbar bezeichnen.
Besonders bemerkenswert ist die Energiepolitik unter Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Sie hält den Ausbau der erneuerbaren Energien für „völlig überzogen" und plant stattdessen neue Gaskraftwerke, womit Deutschland langfristig noch tiefer in fossile Importabhängigkeiten manövriert würde. Vor ihrem Amtsantritt war Reiche Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG, einer Tochter des Energiekonzerns Eon und einem der größten Gasnetzbetreiber Deutschlands. Ein Interessenkonflikt, der in einer transparenten Demokratie zumindest intensive öffentliche Diskussion verdient hätte, stattdessen kaum ein Aufschrei. Stattdessen werden die Ausgaben für Energie und Nachhaltigkeit im Haushalt von 3,3 Milliarden Euro auf 1,13 Milliarden Euro halbiert, während fossile Infrastruktur weiter subventioniert wird.
78 Prozent der Befragten äußerten sich in einer Forsa-Umfrage unzufrieden mit der bisherigen Arbeit von Merz. Selbst Olaf Scholz übertraf in seiner schwächsten Phase noch die aktuellen Zustimmungswerte des Kanzlers. In einer internationalen Erhebung des Instituts Morning Consult ist Merz der unbeliebteste Regierungschef unter 24 untersuchten Demokratien, mit einer Ablehnung von 76 Prozent. Das ist kein normales Stimmungstief. Das ist strukturelles Misstrauen.
Die eigentliche Frage ist nicht, warum die AfD so stark ist, sondern warum die etablierten Parteien so wenig dagegen tun. Die AfD bietet ihren Wählerinnen und Wählern etwas, das wertvoll geworden ist: das Gefühl, wenigstens nicht belogen zu werden. Wer ohnehin den Eindruck hat, dass die Politik gegen ihn arbeitet, dass Sozialleistungen sinken, Krankenkassenbeiträge steigen, Löhne stagnieren, während Abgeordnete sich selbst besser stellen, dem sind die Skandale der AfD einerlei. Er glaubt nicht mehr, dass es „die Guten" gibt.
Das ist die eigentliche Krise. Nicht die Umfragen. Nicht Merz' Beliebtheitswerte. Sondern der schleichende Verlust des Glaubens daran, dass demokratische Politik irgendetwas mit dem eigenen Leben zu tun hat. Nur noch 18 Prozent der Befragten halten die Zusammenarbeit innerhalb der Koalition für gut — ein Jahr zuvor waren es noch 51 Prozent.
Wer diesen Vertrauensverlust reparieren will, muss nicht an Kommunikationsstrategien feilen. Er muss anfangen, Politik für Menschen zu machen — und nicht für Lobbyverbände, Konzernbilanzen und die eigene Diät.